Bei extremen Witterungsbedingungen gelten an der Grundschule Neunkhausen die landesweit vorgesehenen Regelungen. Die wichtigsten Hinweise sind hier zusammengefasst.
Grundsätzlich findet Unterricht statt
Unterricht, auch wenn er nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden kann, ist sinnvoller als ein genereller Unterrichtsausfall. Kinder, die zur Schule kommen können, haben ein Recht auf Unterricht.
Entscheidung der Eltern
Unabhängig davon liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, ob ihr Kind bei extremen Wettersituationen zu Hause bleibt.
Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Entscheidung ihrer Eltern oder wegen ausgefallener Schulbusfahrten nicht zur Schule kommen konnten, entstehen daraus keine Nachteile. Die Fehlzeiten sind entschuldigt.
Wartezeit an Bushaltestellen
Für Wartezeiten an Bushaltestellen bei extremen Wetterverhältnissen gibt es keine offizielle Vorgabe. Wenn Ihr Kind nach der planmäßigen Abfahrtszeit des Busses länger als 20 Minuten gewartet hat, sollte es nach Hause gehen.
Wenn Sie Ihr Kind anschließend mit dem Auto zur Schule bringen, müssen Sie es nach Unterrichtsschluss auch wieder abholen, da eine Rückfahrt mit dem Schulbus nicht sichergestellt ist.
Ausfall von Rückfahrten
In den vergangenen Jahren fiel die Fahrt des Schulbusses nach Unterrichtsschluss um 13 Uhr wetterbedingt gelegentlich aus. Die Schule wurde darüber teilweise sehr kurzfristig informiert und musste betroffene Eltern telefonisch um Abholung bitten.
Die Busfahrten fallen in der Regel aufgrund von Sicherheitsbedenken aus. Dafür bittet die Schule um Verständnis.
Mitnahme anderer Kinder
Wenn Sie neben Ihrem Kind auch andere Kinder der Schule mit dem Auto nach Hause fahren, darf dies nur mit Einverständnis der jeweiligen Erziehungsberechtigten geschehen. Im Falle eines Unfalls können Sie haftbar gemacht werden.
Außerdem müssen für die mitgenommenen Kinder passende Kindersitze vorhanden sein, sofern diese erforderlich sind.
