Für die Abwesenheitsmeldung minderjähriger Schülerinnen und Schüler gelten verbindliche Vorgaben. Die Meldung dient der Sicherheit der Kinder und der Kontrolle des geregelten Schulbesuchs.
Abwesenheit spätestens bis 7:45 Uhr melden
Eltern bzw. Sorgeberechtigte melden die Abwesenheit ihres Kindes mit Begründung so früh wie möglich der Klassenlehrkraft, spätestens jedoch bis 7:45 Uhr des aktuellen Schultages.
- Regelfall: über die Sdui-Abmeldefunktion. Diese gilt zugleich als Entschuldigung.
- Ausnahmefall: falls Sdui nicht möglich ist, telefonisch im Sekretariat unter 02661-63793. Der Anrufbeantworter kann besprochen werden.
Sdui-Erklärvideo
Bitte schauen Sie sich das Erklärvideo zur Sdui-Abmeldefunktion an:
Dauer der Abwesenheit angeben
Bitte teilen Sie bei der Meldung über Sdui oder auf dem Anrufbeantworter die Dauer bzw. die Anzahl der Tage der Abwesenheit mit.
Sollte die angekündigte Dauer verstrichen sein und das Kind weiterhin fehlen, muss die Klassenlehrkraft erneut informiert werden.
Besondere Fälle
- Auch bei witterungsbedingten Gründen oder ausgefallenen Busfahrten melden Eltern die Abwesenheit wie oben beschrieben.
- Ist die Klassenlehrkraft an festen Tagen nicht in der Schule, wird zusätzlich wie gewohnt in der Schule angerufen.
- Wenn eine Lehrkraft krankheitsbedingt fehlt und dies den Eltern bekannt ist, erfolgt die Meldung über Sdui und zusätzlich telefonisch in der Schule.
- Bei einer Sdui-Störung muss die Abwesenheitsmeldung telefonisch erfolgen.
Betreuende Grundschule
Eltern bzw. Sorgeberechtigte informieren zusätzlich das Team der Betreuenden Grundschule über die Abwesenheit ihres Kindes. Das Vorgehen ist den angemeldeten Familien bekannt.
Wenn ein Kind unentschuldigt fehlt
- Die Klassenleitung, Fachlehrkraft oder Vertretungslehrkraft prüft morgens die Anwesenheit aller Schülerinnen und Schüler.
- Bei unentschuldigtem Fehlen fragt die Lehrkraft nach, ob das Kind auf dem Schulweg gesehen wurde.
- Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten und ggf. weitere Notfallkontakte werden telefonisch kontaktiert.
- Bei Misserfolg wird eine Sdui-Nachricht mit der dringenden Bitte um kurzfristige Rückmeldung gesendet. Nach 5 Minuten wird erneut angerufen.
- Wenn Eltern bzw. Sorgeberechtigte und Notfallkontakt bis 8:30 Uhr nicht erreicht werden, wird je nach Sachlage das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet.
- Später findet je nach Ereignisverlauf ein klärendes Gespräch mit Eltern bzw. Sorgeberechtigten und ggf. dem Kind statt.
